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Unser Angebot

Naheliegend: Bauen mit Holz aus dem eigenen Wald

Leitfaden für private Bauherrschaften, Investoren und Gewerbe

Rundholz-Bauobjekt
 

Mit dem eignen Holz zu bauen, zahlt sich aus. Die graue Energie wird durch die sehr kurzen Transportwege und regionale Wertschöpfung minimiert, das bereitgestellte Rundholz generiert einen fairen Preis und auch der emotionale Bezug zum eigenen Rohstoff ist ein wichtiger Faktor.

Wenn Holz aus dem eignen Wald für das eigene Bauprojekt verwendet werden soll, wird dies bereits ganz am Anfang in der Projektdefinition festgehalten, und danach vom Planer in das Projektpflichtenheft übernommen. Damit kann der Bau sowohl auf Holzsystembauweise aber auch hinsichtlich der verfügbaren Rundholz-Sortimente geplant und schliesslich ausgeschrieben werden.

Private Bauherren, Investoren und Gewerbe sind frei für ihr Bauprojekt Holz aus dem eigenen Wald zu verlangen.


Involvierte Stellen

Waldbesitzer/Auftraggeber
Schon ganz zu Beginn kann der Waldbesitzer abklären, welche Sortimente in seinem Wald verfügbar sind und mit welchem Forstunternehmer und Sägewerk er sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann. Spätestens wenn aus der Projektierung mit dem Fachplaner Holzbau die erforderliche Menge an Schnittholz bekannt ist können die Arbeiten der ersten Verarbeitungsstufe (Säge-, Hobel- und Holzleimwerk) ausgeschrieben oder in Auftrag gegeben werden. Je nach Objekt ist für das Bereitstellen des Bauholzes mit einer Vorlaufzeit von 6 bis 18 Monaten zu rechnen.

Planung (Architektur-, Ingenieur- oder Holzbaubüro)
Durch das Planungsbüro wird eine provisorische Holzmaterialliste für die erste Verarbeitungsstufe erstellt, damit zu Beginn des Prozesses geklärt werden kann, ob das Projekt vollständig oder teilweise mit dem eigenen Holz realisiert werden kann. Es ist wichtig dazu ein qualifiziertes Architektur-, Ingenieur oder Holzbaubüro auszuwählen. Informationen und Referenzen liefert die Konrad Keller AG gerne. Auch die Holzbulletins der Lignum geben einen guten Überblick über realisierte Bauten in Holz und die dabei beteiligten Ingenieur- und Architekturbüros.

Erste Verarbeitungsstufe (Säge-, Hobel- und Holzleimwerk)
Aufgrund der ersten, provisorischen Holzmaterialiste mit den benötigten Schnitt- und Bauholzprodukten mit Mengen, Dimensionen, Qualitäten und den geforderten Bereitstellungs-Terminen gibt das Unternehmen folgende Angebote ab:

  • Einkaufspreise des Rundholzes nach Sortiment und Klasse
  • Offerte für das Einschneiden des Rundholzes (Lohnschnittsystem) oder für das fertige Schnittholz (Holz-Kreditsystem) gemäss Holzmaterialliste (inkl. Angabe der mindestens erforderlichen Erscheinungsklasse des Rundholzes und Holzarten), welche später für die Ausschreibung der zweiten Verarbeitungsstufe genutzt wird.

Zweite Verarbeitungsstufe (Zimmerei/Holzbau/Bauunternehmung)
Das Unternehmen gibt aufgrund der Ausschreibung, welche auch die geforderten Termine enthält, die folgenden Angebote ab:

  • Angebot zur Umsetzung des gesamten Bauprojekts unter Voraussetzung der Abnahme der Holzprodukte, welche aus dem durch den Auftraggeber bereitgestellten Rundholz produziert werden, gemäss der Offerte der ersten Verarbeitungsstufe.
  • In der Offerte müssen die Abmessungen, Qualitäten und Mengen der Schnitt- und Bauholzprodukte ersichtlich sein. Aufgrund des Materialauszugs des Bauprojekts, gibt das Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe ein definitives Angebot an den Auftraggeber ab und zieht dabei die Gutschrift für das gelieferte Rundholz ab.

 

Varianten der Holz-Bereitstellung

Es gibt unterschiedliche Varianten zur Abwicklung der Holz Bereitstellung.

Variante 1: Lohnschnittsystem (direkte Verwendung)
Hier wird das Rundholz dem Eigentümer nicht abgekauft und die Arbeit wird als Lohnschnitt bezahlt. Mit diesem System wird sichergestellt, dass ausschliesslich das eigene Rundholz verbaut wird. Das Schnittholz bleibt im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber muss dazu exakt die erforderlichen Rundholzsortimente bereitstellen. Das Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe produziert daraus das für den Bau benötige Bauholz. Das Lohnschnittsystem weist in der Praxis allerdings Mängel auf, die zu Mehrkosten führen können. So hat die geforderte Separierung des Eigenholzes einen aufwändigen Logistikprozess bei der Lagerung zur Folge. Auch entstehen bei diesem System sogenannte Koppelprodukte, also Holzprodukte, die bei der Produktion anfallen, aber nicht für das eigene Bauwerk verwendet werden können. Dies ist in hohem Mass bei der Leimholzproduktion der Fall. Zudem können, insbesondere bei der Definition der Verschnittmenge des Holzes oder bei der Beurteilung der Holzqualität Probleme auftauchen. Somit ist es wichtig, dass bereits im Vorfeld die folgenden Szenarien ausgearbeitet werden:

  • Quantitativ zu wenig Eigenholz
    Ergänzung mit Schweizer Holz gemäss im Angebot definierten Preisen
  • Qualitativ unpassendes Eigenholz
    Ergänzung mit Schweizer Holz und im Anschluss garantierte Abnahme des Rundholzes gemäss im Angebot definierten Preisen
  • Zeitlich nicht verfügbares Eigenholz
    Ersatzmassnahme mit Schweizer Holz, spätere Abnahme des eigenen Rundholzes
  • Bei der Produktion anfallende Koppelprodukte
    Umgang mit anfallenden, nicht passenden Holzprodukten

Variante 2: Holz-Kreditsystem (indirekte Verwendung)
Hier wird das Rundholz dem Eigentümer durch das Sägewerk abgekauft. Mit diesem System wird eine reibungslose Abwicklung garantiert. Die Konrad Keller AG empfiehlt daher die wirtschaftliche und einfachere Variante mit dem Holz-Kreditsystem. Bei diesem System werden die Holzprodukte (Bretter, Balken, Leimholz, Fassadenbekleidungen etc.) im Rahmen des ordentlichen Produktionsablaufs bei der Sägerei hergestellt und im Austausch dafür wird beim Auftraggeber eine entsprechende Rundholzmenge abgekauft. Im Verarbeitungsprozess wird darauf geachtet, dass unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Abläufe und der Vorlaufzeit so weit wie möglich das Kundenholz verwendet wird und ansonsten Schweizer Holz zum Einsatz kommt. Auf diese Weise ist die Abnahme des eigenen Rundholzes auf jeden Fall garantiert.
 

Ausschreibungsverfahren

Bei beiden Varianten mit Eigenholz wird ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren empfohlen:

  1. Die erste Ausschreibung beinhaltet die erste Verarbeitungsstufe (Säge-, Hobel- und Holzleimwerk) vom Rundholz zum Bauholz. Es muss festgehalten werden, wo und wann das Stammholz bereitgestellt wird und bis wann das Bauholz fertiggestellt sein muss.
  2. Die zweite Ausschreibung beinhaltet die zweite Verarbeitungsstufe (Zimmerei/Schreinerei/Bauunternehmung) für die Holzkonstruktion. Darin wird festgehalten, welches Bauholz in welcher Verarbeitungstiefe der Unternehmer der zweiten Verarbeitungsstufe kostenlos beim Sägewerk bestellen kann.

 

Mehr Informationen

Detaillierte Ausführungen, Umsetzungshilfen usw. sind in der Broschüre von Lignum «Lignum Compact, Ausschreiben mit Schweizer Holz» zu finden, https://www.lignum.ch/shop/broschueren/.
 

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