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Mit dem eignen Holz zu bauen, zahlt sich aus. Die graue Energie wird durch die sehr kurzen Transportwege und regionale Wertschöpfung minimiert, das bereitgestellte Rundholz generiert einen fairen Preis und auch der emotionale Bezug zum eigenen Rohstoff ist ein wichtiger Faktor.
Wenn Holz aus dem eignen Wald für das eigene Bauprojekt verwendet werden soll, wird dies bereits ganz am Anfang in der Projektdefinition festgehalten, und danach vom Planer in das Projektpflichtenheft übernommen. Damit kann der Bau sowohl auf Holzsystembauweise aber auch hinsichtlich der verfügbaren Rundholz-Sortimente geplant und schliesslich ausgeschrieben werden.
Öffentliche Bauherren können bei der Ausschreibung «Holz aus nachhaltiger Produktion» verlangen oder eigenes Holz, also Holz aus dem eigenen Wald einbringen. Die Leistungen der ersten Verarbeitungsstufe (Säge-, Hobel- und Holzleimwerk) können im Rahmen der Bagatellklausel oder mittels «In-House-Beschaffung» separat und ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden.
Auftraggeber/Waldbesitzer (Gemeinden, Städte, Kantone, Bund)
Schon ganz zu Beginn können öffentliche Waldbesitzer abklären, welche Sortimente in ihrem Wald verfügbar sind und mit welchem Forstunternehmer und Sägewerk sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Spätestens wenn aus der Projektierung mit dem Fachplaner Holzbau die erforderliche Menge an Schnittholz bekannt ist, können die Arbeiten der ersten Verarbeitungsstufe (Säge-, Hobel- und Holzleimwerk) mittels «In-House-Beschaffung» bereitgestellt oder im Rahmen der Bagatellklausel ausgeschrieben resp. in Auftrag gegeben werden. Je nach Objekt ist für das Bereitstellen des Bauholzes mit einer Vorlaufzeit von 6 bis 18 Monaten zu rechnen.
Planung (Architektur-, Ingenieur- oder Holzbaubüro)
Durch das Planungsbüro wird eine provisorische Holzmaterialliste für die erste Verarbeitungsstufe erstellt, damit zu Beginn des Prozesses geklärt werden kann, ob das Projekt vollständig oder teilweise mit eigenem Holz realisiert werden kann. Es ist wichtig dazu ein qualifiziertes Architektur-, Ingenieur oder Holzbaubüro auszuwählen. Informationen und Referenzen liefert die Konrad Keller AG gerne. Auch die Holzbulletins der Lignum geben einen guten Überblick über realisierte Bauten in Holz und die dabei beteiligten Ingenieur- und Architekturbüros.
Erste Verarbeitungsstufe (Säge-, Hobel- und Holzleimwerk)
Aufgrund der ersten, provisorischen Holzmaterialiste mit den benötigten Schnitt- und Bauholzprodukten mit Mengen, Dimensionen, Qualitäten und den geforderten Bereitstellungs-Terminen gibt das Unternehmen folgende Angebote ab:
Zweite Verarbeitungsstufe (Zimmerei/Holzbau/Bauunternehmung)
Das Unternehmen gibt aufgrund der Ausschreibung, welche auch die geforderten Termine enthält, die folgenden Angebote ab:
Es gibt unterschiedliche Varianten zur Abwicklung der Holz Bereitstellung durch öffentliche Auftraggeber.
Variante 1: Lohnschnittsystem (direkte Verwendung)
Hier wird das Rundholz dem Eigentümer nicht abgekauft und die Arbeit wird als Lohnschnitt bezahlt. Mit diesem System wird sichergestellt, dass ausschliesslich das eigene Rundholz verbaut wird. Das Schnittholz bleibt im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber muss dazu exakt die erforderlichen Rundholzsortimente bereitstellen. Das Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe produziert daraus das für den Bau benötige Bauholz. Das Lohnschnittsystem weist in der Praxis allerdings Mängel auf, die zu Mehrkosten führen können. So hat die geforderte Separierung des Eigenholzes einen aufwändigen Logistikprozess bei der Lagerung zur Folge. Auch entstehen bei diesem System sogenannte Koppelprodukte, also Holzprodukte, die bei der Produktion anfallen, aber nicht für das eigene Bauwerk verwendet werden können. Dies ist in hohem Mass bei der Leimholzproduktion der Fall. Zudem können, insbesondere bei der Definition der Verschnittmenge des Holzes oder bei der Beurteilung der Holzqualität Probleme auftauchen. Somit ist es wichtig, dass bereits im Vorfeld die folgenden Szenarien ausgearbeitet werden:
Variante 2: Holz-Kreditsystem (indirekte Verwendung)
Hier wird das Rundholz dem Eigentümer durch das Sägewerk abgekauft. Mit diesem System wird eine reibungslose Abwicklung garantiert. Die Konrad Keller AG empfiehlt daher die wirtschaftliche und einfachere Variante mit dem Holz-Kreditsystem. Bei diesem System werden die Holzprodukte (Bretter, Balken, Leimholz, Fassadenbekleidungen etc.) im Rahmen des ordentlichen Produktionsablaufs bei der Sägerei hergestellt und im Austausch dafür wird beim Auftraggeber eine entsprechende Rundholzmenge abgekauft. Im Verarbeitungsprozess wird darauf geachtet, dass unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Abläufe und der Vorlaufzeit so weit wie möglich das Kundenholz verwendet wird und ansonsten Schweizer Holz zum Einsatz kommt. Auf diese Weise ist die Abnahme des eigenen Rundholzes auf jeden Fall garantiert.
Bei beiden Varianten mit Eigenholz wird ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren empfohlen:
Es gilt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Grundsätzlich sollte bei öffentlichen Objekten die Präferenz für eine nachhaltige Bauweise mit Holz aus dem eigenen Wald bereits während der Vorstudie in die Projektdefinition aufgenommen werden.
Ohne öffentliche Ausschreibung
Bauprojekte der öffentlichen Hand oder Teile davon können je nach Situation und Summe ohne öffentliche Ausschreibung erfolgen. So können Einzelleistungen im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren (je nach Wert der einzelnen Leistungen) vergeben werden. Unabhängig des Werts können die Regeln der In-House-Beschaffung zur Anwendung kommen, wobei das Rundholz aus dem eigenen Wald oder aus dem angeschlossenen Zweckverband als eingebrachtes Eigentum betrachtet wird, welches per Definition nicht ausgeschrieben werden muss.
Mit öffentlicher Ausschreibung
Bei öffentlichen Ausschreibungen darf die Herkunft des Baumaterials nicht mehr eingeschränkt werden. Juristisch ist nur noch der Begriff «nachhaltig produziertes Holz» zulässig. Diese Beschaffungen sind den Regeln der WTO unterstellt. Das Label Schweizer Holz darf hier als möglicher Herkunftsnachweis verlangt werden, allerdings nur als «nicht vergaberelevante Eventualposition».
Hier die Links zu weiterführenden Informationen: