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KellerPellets

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Verkäufe von Holzpellets oder damit verbundenen Dienstleistungen durch die Verkäuferin. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Käufers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie durch die Verkäuferin ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Transporte innerhalb der Schweiz / Frachtführer Haftungsbestimmungen (FFHB).

Preise:
Die Preise verstehen sich freibleibend pro Tonne in CHF inkl. MWST, LSVA und Transport für eine Abladestelle.

Auslieferung von KellerPellets, lose:
Die Pellets werden mit Tankfahrzeugen ausgeliefert und eingeblasen. Es wird vorausgesetzt, dass die Zufahrt zum Abladeplatz mit einem Lastwagen von 38 Tonnen Gesamtgewicht problemlos möglich und der Standplatz für das Lieferfahrzeug für diesen Zweck geeignet ist. Falls gewisse Stellen, wie Schachtdeckel, nicht befahren werden dürfen, muss im Voraus darauf hingewiesen werden.

Ohne Voranmeldung führen wir einen Befüllschlauch von max. 30 m mit. Für die Montage eines zusätzlichen Schlauches für Einfülldistanzen über 30 m wird eine Pauschale verrechnet. Bei einer Schlauchlänge über 30 m sowie bei ungünstigen Leitungswinkeln, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Qualität durch den Einblasvorgang verringert wird.

Vor dem Befüllen des Lagerraums wird bei Anlagen mit automatischer Brennstoffaustragung empfohlen die Heizanlage zeitgerecht abzuschalten um eine Brandentstehung durch unterschiedliche Druckverhältnisse zu verhindern.

Mit einem Absauggerät wird die Abluft aus dem Lagerraum abgesaugt. Bei Gewebetanks mit nur einem Stutzen, kann die Abluft nicht abgesaugt werden. Für den Betrieb des Absauggerätes wird in der Nähe der Einfüllstutzen eine Steckdose 230 Volt, mit 16 Ampère träge abgesichert benötigt. Für ein weitgehend staubfreies Befüllen sind die Einfüll- und Abluftstutzen im Freien anzubringen und mit Storz-Kupplungen, Nennweite A-100 zu bestücken.

Beim Ablad muss der Chauffeur aus sicherheitstechnischen Gründen freien Zugang zur Heizanlage haben. Der Käufer ist für den ordnungsgemässen Zustand der Anlage und der Zufahrt sowie die Einhaltung der empfohlenen Massnahmen verantwortlich. Dies gilt auch bei Abwesenheit des Käufers während dem Befüllen. Für Schäden beim Befüllen resp. Reinigen der Anlage übernehmen wir keine Haftung. Bei mangelhaftem Zustand der Anlage, kann sich der Chauffeur weigern, diese zu befüllen resp. zu reinigen. Falls die Arbeitssicherheit für den Chauffeur nicht gewährleistet ist, wird eine Befüllung bzw. Reinigung der Anlage abgelehnt. Dadurch entstandene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Wenn wir keinen anderen Bescheid vom Kunden erhalten und wenn wir ausreichend Pellets mitführen, wird der Tank gefüllt. Das genaue Gewicht der eingeblasenen Menge wird mittels Waage bestimmt. Bei nahe beieinander liegenden Abladestellen sind Sammelbestellungen möglich. Dabei wird pro Abladestelle ein Zuschlag erhoben.

 

Auslieferung von KellerPellets in Säcken:
Bei Lieferung in Säcken werden die Pellets auf Paletten ausgeliefert. Diese müssen dem Chauffeur im Austausch in einwandfreien Zustand mitgegeben werden. Fehlende oder beschädige Paletten werden verrechnet. Nach Ablad bis Bordsteinkante geht die Ware in Verantwortung des Käufers über. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des Transporteures. Die Transportkosten sind nicht im Preis inbegriffen.
 

Lagerreinigung:
Es gelten die Vorgaben unseres Merkblatts, welches vor der Lagerreinigung abgegeben wird.
 

Zeitpunkt der Lieferung oder Dienstleistung:
Die Lieferungen oder Dienstleistungen werden telefonisch oder schriftlich angemeldet. Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheit des Kunden, unmöglicher oder besetzter Zufahrt, nicht passenden oder versperrten, schwerzugänglichen Befüll- und Entlüftungsstutzen wird separat in Rechnung gestellt. Verspätungen während des Liefertages bewirken keinen Verzugseintritt bei der Verkäuferin. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb von 7 Werktagen oder nach Vereinbarung, kann der Käufer kostenlos von dieser Lieferung zurücktreten.
 

Zahlungsbedingungen:
Die Verrechnung erfolgt nach erbrachter Lieferung oder Serviceleistung. Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen, netto zur Zahlung fällig.



30.09.2021

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